Der Gesamtvorstand
der Deutschen Bowling Union
Der Gesamtvorstand ist befugt:
zur Erledigung bestimmter Aufgaben, Kommissionen zu berufen oder Referenten zu bestellen
Ordnungen, die nicht Satzungscharakter haben, zu erstellen oder zu überarbeiten und in Kraft zu setzen, wobei die formelle Bestätigung durch die nächste Hauptversammlung vorgeschrieben ist
Mitgliedern des Gesamtvorstandes bei grober Pflichtverletzung oder aus anderem wichtigen Grund mit sofortiger Wirkung die Ausübung ihrer Tätigkeit, durch schriftlich begründete Entscheidung, bis zur nächsten Hauptversammlung zu untersagen. Der Betroffene ist vorher zu hören. Er hat das Recht der Beschwerde beim Rechtsausschuss der DBU innerhalb einer Woche nach Zustellung der Entscheidung. Hat die Beschwerde Erfolg, so übt der Beschwerdeführer sein Amt wieder aus
Mitglieder des Gesamtvorstandes, der Rechtsorgane nach Vorschlag, und Ausschüsse, die während der Wahlperiode ausscheiden, kommissarisch zu ersetzen. Im Falle der Ziffer 14.2.3 erst nach Rechtskraft der Entscheidung. 14.2.5 Scheidet der Präsident aus, ersetzt ein Vizepräsident (nach Ziffer 13.1.1) den Präsidenten geschäftsführend (alle genannten Punkte gemäß
Satzung der DBU)
Der Gesamtvorstand setzt sich aus dem geschäftsführenden Vorstand, dem
DBU Präsidium, und den folgenden Mitgliedern zusammen:
![]() | Ulrich PescherBundesjugendwart
Aufgabenbereiche:
|
![]()
![]() | Walter RathjeBundessenioren- und Versehrtenwart
Aufgabenbereiche:
|
![]()
![]() | Jochen RehbeinReferent für Öffentlichkeitsarbeit
Aufgabenbereiche:
|
![]()
![]() | Alexandra NoffkeRessortleiterin Sport National
Aufgabenbereiche:
|
![]()







